Rentenreform all’italiana? – No grazie!
2010 beschloss das italienische Parlament eine Rentenreform mit verheerenden Auswirkungen für die künftigen Rentnerinnen und Rentner. Das ordentliche Rentenalter wurde sehr schnell erhöht – und gleichzeitig an die durchschnittliche Lebenserwartung gebunden. Steigt die Lebenserwartung der Über-65-Jährigen an, dann tut dies auch das ordentliche Rentenalter. Spielraum haben Parlament und Regierung bei dieser automatischen Rentenalter-Erhöhung kaum noch. Bereits 2013 und 2016 ist das Rentenalter wegen dieser Koppelung erhöht worden. Für 2019 steht nun der nächste Schritt an: Innerhalb eines Jahres wird das Rentenalter um 5 Monate erhöht werden. Für Italienerinnen und Italiener gilt damit ab 2019 das ordentliche Rentenalter 67. Dies ohne Rücksicht auf die desolate Arbeitsmarktlage oder auf die unterschiedliche Lebenserwartung nach Bildungsstand. Zwar formiert sich aktuell Widerstand gegen diese drastische Erhöhung, aber Parlament und Regierung sind die Hände gebunden. Sie sind gefangen in diesem Automatismus.
In ein ähnlichen Schlamassel wie Italien könnte auch die Schweiz geraten. Geht es nach dem Willen von Economiesuisse & Co, müsste auch unsere AHV einer Stabilisierungsregel folgen. In ihrem „Plan B“ der Rentenreform sehen sie ebenfalls eine automatische Rentenalter-Erhöhung vor. Diese würde zwar vom Stand des AHV-Fonds abhängig sein, aber einige parlamentarische Vorstösse zu solchen Stabilisierungsregeln sehen auch die Anbindung an die Lebenserwartung vor. Was in Italien bereits Realität ist, droht also auch der Schweiz.
Glücklicherweise kann in der Schweiz das Stimmvolk einen solchen Unsinn stoppen. Mit einem doppelten JA zur Revision Altersvorsorge 2020 am 24. September können wir für eine sinnvolle Finanzierung der AHV sorgen und somit solche technokratischen Rentenalter-Erhöhungen verhindern.
Autorin: Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin SGB, zuständig für das Dossier Altersvorsorge