Rentenalter 67 verhindern
Diese Abstimmungsvorlage zur Rentenreform ist extrem komplex. Jeder Befürworter findet darin gute Argumente für ein Ja. Und jeder Gegner kann daraus seinen Grund für die Ablehnung herauspicken. Man fragt sich, warum die Vorlage so umfangreich und komplex geraten sei. Der Grund ist der 22-jährige Reformstau. Von 1948 bis zur letztmals erfolgreichen 10. AHV-Revision 1995 war die AHV-Gesetzgebung im Durchschnitt alle fünf Jahre angepasst worden; und von da an 22 lange Jahre nicht mehr. Dreimal wurden Rentenreformen vom Volk abgelehnt, weil sie unausgewogen waren.
Die jetzt vorliegende Rentenreform ist eine Kompromissvorlage. Jedes politische Lager hat einige seiner Vorstellungen eingebracht, und jedes muss auch eine Kröte schlucken. Diese Rentenreform sichert die Altersrenten nur bis etwa 2030. Das ist ein Mangel, da stimme ich mit den Kritikern überein. Aber ein Reformkompromiss ist besser als eine erneute Nulllösung. Denn je länger man heute zuwartet, desto teurer wird morgen die Nachfinanzierung für die Generation der Jungen. Um diese Reform wurde sechs Jahre gerungen. Ein politischer Fantast ist, wer glaubt, nach der Ablehnung würde flugs eine mehrheitsfähige Alternative auf den Tisch kommen.
Bei aller Komplexität, inhaltlich sind in dieser Rentenvorlage zwei Säulen zentral: Sie dient der Rentensicherung, und sie verhindert das Rentenalter 67. Beweis ist die Vorgeschichte. Im Nationalrat beantragten die Freisinnigen vor einem Jahr mit dem Antrag von Regine Sauter, Direktorin der Zürcher Handelskammer, ein Gegenkonzept zum Ständerat mit den Forderungen: erstens eine automatisierte Erhöhung des Rentenalters für alle auf 67, versteckt mit einer sogenannten Stabilisierungsformel. Und zweitens eine teurere Zusatzfinanzierung über die zweite Säule. Der mehrheitlich bürgerliche Ständerat verhinderte dieses FDP-Konzept, weil es, wie die Berechnungen ergaben, teurer war und die AHV zwei Jahre früher in die roten Zahlen treiben würde als die Ständeratslösung, über die wir am 24. September abstimmen.
Gegner wollen Rentenalter 67
Die Erhöhung des Rentenalters auf 67 war die Hauptforderung des Arbeitgeberverbands und der Bürgerlichen bereits vor der Reform. In der Befragung vor den Wahlen 2015 erklärten sich 80 Prozent aller FDP- und SVP-Nationalratskandidaten «für» oder «eher für» die Erhöhung des Rentenalters. Man weiss jedoch, dass diese Erhöhung fern jeder arbeitsmarktlichen Realität liegt. Arbeitnehmer werden im Durchschnitt ein bis zwei Jahre vor dem offiziellen Rentenalter in Pension geschickt, Banker werden gar mit 60 Jahren pensioniert. Und wer heute mit 50 oder 55 entlassen wird, findet schwerlich noch eine feste Anstellung. Wird diese Reform scheitern, werden die Gegner der Vorlage ihr Hauptanliegen Rentenalter 67 durchdrücken. Wer das Pensionierungsalter 67 nicht will, hat mit der jetzigen Abstimmung wohl die letzte Chance zur Verhinderung eines Erhöhungsautomatismus.
Alt-Bundesrätin Ruth Dreifuss hat öffentlich die Vermutung geäussert, dass die Gegner der Vorlage mit dem Reformaufschub die Rentenkassen aushungern wollen. Unter dem wachsenden Defizitdruck würden sie eine Abbauvorlage nach ihrem Gusto durchdrücken. Auch Alt-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf warnt in der «Sonntagsleitung» davor, «unsere Sozialwerke an die Wand zu fahren». Die NZZ, die sich als Kampfblatt gegen die Rentenreform profiliert, riet am Wochenende: «Den Handlungsdruck hochhalten.» Mit andern Worten, die Kassen aushungern lassen und danach den Spardruck zum Abbau ausnützen. Nach dem Gesetz muss der AHV-Reservefonds etwa die Höhe einer ganzen Jahresrentenzahlung bewahren, heute etwa 45 Milliarden Franken. Nun möchte der private Besitzer des Blättchens «K-Tipp», Rene Schuhmacher, den AHV-Fonds bis auf 10 Milliarden schmelzen lassen und erst dann handeln. Das ist verantwortungslos. Sein «K-Tipp», den er in alle Haushalte gratis streuen liess, strotzt vor Fehlrechnungen. Er hat damit viel Glaubwürdigkeit verspielt.
Die FDP hat mit ihrem «Plan B nach der Ablehnung der Rentenreform» deutlich gemacht, dass sie die unvermeidliche Rentensenkung bei den Pensionskassen mit Kompensationsmassnahmen über die zweite Säule ausgleichen und finanzieren will. Angesichts der permanent tiefen Zinsen fehlt bei der zweiten Säule heute der dritte Beitragszahler, nämlich die Kapitalerträge. Letztere werden durch Vermögensverwaltungskosten aufgefressen. Diese Art Rentenbildung ist teurer. Wenn 1000 Franken Rente generiert werden müssen, kostet es über die zweite Säule heute markant mehr als über die AHV. Deshalb sagen alle Unternehmerund Gewerbeverbände in der Westschweiz Ja zur heutigen Vorlage. In der deutschen Schweiz manifestiert sich der Arbeitgeberverband entgegen solchen Unternehmerinteressen als Hardliner gegen die Reform.
Die vorgesehene Kompensation der Rentensenkungen bei der zweiten Säule über die AHV kommt für alle billiger. Die Bundesverfassung fordert, die berufliche Vorsorge (Pensionskassen) und die AHV müssten «zusammen die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen» (BV 113). Deshalb hat der Ausgleich der Rentensenkungen bei den Pensionskassen durch die 70 Franken AHV-Rentenzuschlag eine verfassungsmässige Logik. Dass sich die FDP daran stört, liegt auf der Linie ihrer Geschichte: Der Freisinn hatte schon 1947 die Einführung der AHV bekämpft und an ihrer Stelle eine private Altersvorsorge gefordert.
Frauenrentenalter, Mehrwertsteuer
Viele stören sich an der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65, was von den Parteien nicht bekämpft wird. Aber für die betroffenen Frauen ist eine doppelte Kompensation vorgesehen: einmal durch die Erweiterung der Pensionskassenpflicht. 500000 erwerbstätige Frauen haben wegen zu kleinen Einkommens keine Pensionskasse. Dieser Missstand wird mit der Reform korrigiert. Zudem bedeuten auch 70 Franken mehr Monatsrente gerade für tiefe Fraueneinkommen einen Beitrag der Solidarität.
Die welsche Linke führt noch ihre eigene Kampagne gegen die geringfügige Erhöhung der Mehrwertsteuer von 8,0 auf 8,3 Prozent. Schäbig, dass auch freisinnige Politiker diese plötzlich schlechtreden. Die Mehrwertsteuer ist nicht unsozial, denn Wohnungsmieten, KV-Prämien, Bildung und alle Versicherungsprämien sind gänzlich steuerbefreit. Und für alle Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Kultur gilt der dreimal tiefere Sondersatz von 2,5 Prozent. Wer einen 100-Franken-Wocheneinkauf bei Migros oder Coop tätigt, zahlt mit dieser Revision 20 Rappen mehr in die AHV-Kasse.
Die Ablehnung dieser Kompromissvorlage – es wäre die vierte Ablehnung in Folge – führte bloss zur Verunsicherung und Instabilität der Renten. Eine Verschiebung wird nicht besser, aber sie kostet alle, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Junge und Alte, mehr. Einmal sollte man sich zusammenraufen. Mit Verstand und Herz – für den sozialen Zusammenhalt!
Dieser Text ist ursprünglich im Tages Anzeiger vom 5. September 2017 als Kolumne erschienen.
Rudolf Strahm, ehemaliger Preisüberwacher