Darum geht’s
2014 verabschiedete der Bundesrat eine umfassende Reform der 1. und 2. Säule. Das Parlament hat die Bundesratsvorlage grundlegend verbessert, so dass das Leistungsniveau insgesamt erhalten bleibt. Wegen tiefer Renditen wird der BVG-Umwandlungssatz von 6,8 auf 6,0% gesenkt. Als Kompensation werden bei der AHV alle Neurenten um 840 Franken pro Jahr erhöht. Und der Plafond der Renten für Ehepaare steigt auf 155% der Maximalrente. Sie erhalten dadurch zwischen 1‘680 und 2712 Franken mehr Rente. Kompensationsmassnahmen gibt es auch in der 2. Säule, so dass das Rentenniveau für fast alle künftigen Rentnerinnen und Rentner gehalten werden kann. Neu wird ein grösserer Teil des Lohns versichert, was die Benachteiligung der Teilzeitarbeit weitgehend beseitigt. Wichtig: Personen über 45 profitieren von einer Besitzstandgarantie und werden die Senkung der BVG-Umwandlungssätze nicht spüren.
Argumente
Endlich Fortschritte bei der AHV
Erstmals seit 42 Jahren werden die AHV-Renten real erhöht. Damit wird der wichtigste Pfeiler unseres Sozialstaats, der für einen Ausgleich zwischen den Generationen sowie zwischen den Superreichen und dem Rest der Gesellschaft sorgt, endlich gestärkt. Die Erhöhung der AHV-Renten ist vor allem auch für Frauen wichtig, weil sie von der sozial finanzierten AHV besonders stark profitieren. Für 500‘000 erwerbstätigen Frauen, die heute nur bei der AHV versichert sind und keine Pensionskassenrente erhalten, ist der AHV-Zusatz eine überfällige Rentenerhöhung.
Finanzierung der AHV wird gesichert
Wegen der «Babyboomer» steigt die Zahl der Rentnerinnen und Rentner vorübergehend stark an. Eine Zusatzfinanzierung sorgt dafür, dass die AHV-Rechnung bis 2030 im Lot bleibt. Eine Milliarde wird der AHV zufliessen, ohne dass wir dafür mehr bezahlen müssen: 0,3 Mehrwertsteuer-Prozente, die heute für die IV erhoben werden, fliessen ab 2018 in die AHV. 2021 kommt es zu einer bescheidenen Anhebung von 8 auf 8,3%. Auch die Kosten für die AHV-Erhöhung sind tief: Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steigen die Abgaben um je 0,15%.
Höhere Pensionskassenrenten für die Frauen
Die Pensionskassenrenten der Männer sind heute im Schnitt dreimal so hoch wie jene der Frauen. Dank der Reform können die Frauen aufholen, denn Teilzeitarbeit wird künftig in den Pensionskassen besser versichert. Die stossende Rentenungleichheit in der zweiten Säule wird so reduziert. Dafür müssen zwar viele Arbeitnehmerinnen mehr Pensionskassen-Beiträge bezahlen. Die Arbeitgeber bezahlen aber mindestens die Hälfte der Beiträge und unter dem Strich erhalten die betroffenen Frauen eine deutlich höhere Rente als heute.
Rentenanspruch bei Stellenverlust
Ältere Arbeitnehmende werden bei Stellenverlust vor der Pensionierung (ab 58) nicht mehr wie heute aus der Pensionskasse ausgeschlossen. Auch wenn sie keine neue Stelle finden und keine Beiträge mehr bezahlen, muss ihnen künftig die letzte Pensionskasse eine Rente bezahlen. Die Zeiten sind damit vorbei, wo die Betroffenen gezwungen werden das Kapital zu beziehen und es oft gar bereits vor dem Pensionsalter anzuzapfen.
Teilpensionierungen werden erleichtert
AHV- und Pensionskassenrenten können heute nur komplett bezogen werden. Wer nicht bis zum ordentlichen Pensionsalter voll arbeiten kann, hat Schwierigkeiten, schrittweise in Pension zu gehen. Neu können Teilrenten mit einem reduzierten Arbeitspensum kombiniert werden. Zudem wird die AHV-Rente bei einem Vorbezug weniger stark gekürzt.
Häufig gestellte Fragen
Die Gegner der Altersvorsorge 2020 versuchen mit gezielter Desinformation für Verwirrung zu sorgen. Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen gesammelt und beantwortet, um für Klarheit zu sorgen und mit Missverständnissen aufzuräumen.
Die AHV und die zweite Säule (Pensionskassen) werden in einem Gesamtpaket reformiert, um deren Finanzierung zu stärken. Dadurch werden die Renten der jetzigen und der künftigen Rentnerinnen und Rentner gesichert. Der Grund für die Reform ist, dass einerseits die AHV wegen der Pensionierung der Babyboom-Generation unter Druck ist, anderseits die zweite Säule unter den tiefen Zinsen auf den Kapitalmärkten leidet.
Alle Neurentnerinnen und -rentner, welche ab 2018 pensioniert werden, erhalten den Zuschlag von 70 Franken pro Monat auf ihre AHV-Rente. Der Zuschlag wird allerdings erst ab Januar 2019 ausbezahlt. Die aktuellen Rentnerinnen und Rentner hingegen erhalten den Zuschlag zwar nicht, sie sind im Gegenzug aber auch nicht von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen.
Die bisherigen Rentnerinnen und Rentner erhalten nicht nichts! Sie erhalten die Garantie, dass ihre Renten mindestens für das kommende Jahrzehnt finanziert und weiterhin an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden können. Ab dem 1. Januar 2018 fliesst neu jährlich eine Milliarde Franken in die AHV statt wie bisher in die IV. Dies geschieht ohne Erhöhung der Mehrwertsteuer, sodass die Konsumentinnen und Konsumenten nichts davon spüren. Erst ab 2021 kommt es zu einer bescheidenen Erhöhung der Mehrwertsteuer von 8,0 auf 8,3 Prozent, um die Renten sicherzustellen.
Die AHV ist eine Volksversicherung. Alle bezahlen Beiträge und erhalten am Schluss eine Rente. Die Finanzierung der AHV dagegen ist in hohem Masse solidarisch. Die hohen Einkommen bezahlen Beiträge ohne Begrenzung gegen oben und erhalten eine Maximalrente von 2350 Franken pro Monat. Diese wird bei einem Jahreseinkommen von 84 600 Franken erreicht. Ab dieser Grenze haben die Beiträge der höheren Löhne keinen Einfluss mehr auf die Rentenhöhe. Das heisst: Die hohen Einkommen finanzieren die Renten der kleinen und mittleren Einkommen massgeblich mit. Wenn die Reichen eine AHV-Rente erhalten, wird nicht nur die Akzeptanz der AHV gestärkt, sondern auch die Solidarität zwischen Arm und Reich.
Grundsätzlich erhalten alle zukünftigen Rentnerinnen und Rentner eine Einzelrente, die gegenüber heute um 70 Franken erhöht wird. Die Summe der Renten von Ehepaaren ist heute auf 150 Prozent der maximalen Einzelrente begrenzt (3525 Franken). Mit der Reform wird diese Obergrenze (Plafond) auf 155 Prozent erhöht. Somit erhalten Ehepaare neu bis zu 3751 Franken pro Monat, was einer Erhöhung von 226 Franken entspricht. Die Erhöhung der Obergrenze trägt der Tatsache Rechnung, dass heute mehr Frauen erwerbstätig sind als früher und somit mehr Beiträge in die AHV einzahlen.
Die Erhöhung des Rentenalters ist unbestritten eine Verschlechterung für die Frauen. Ihr stehen aber Verbesserungen gegenüber, von denen Frauen besonders profitieren. So lebt heute eine halbe Million der erwerbstätigen Frauen nach der Pensionierung allein von der AHV und hat keine Pensionskassen-Rente. Sie spüren eine Stärkung der AHV, wie sie die Reform vorsieht, besonders. Auch die Verbesserung der Versicherung von Teilzeitarbeit, ein weiterer Teil der Reform, kommt vor allem den Frauen zugute. In der Gesamtbilanz überwiegen deshalb die Vorteile für die Frauen.
Ab 2019 wird der Umwandlungssatz schrittweise von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt, und zwar um 0,2 Prozentpunkte pro Jahr. Das heisst, ab 2022 gilt ein Umwandlungssatz von 6,0 Prozent. Hierzu muss man sagen, dass ein grosser Teil der Pensionskassen bereits heute einen Umwandlungssatz von 6,0 Prozent oder tiefer aufweisen. Sie haben einen grossen Spielraum bei den Leistungen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Alles in allem sind nur etwa ein Drittel der Versicherten tatsächlich von der Absenkung des Umwandlungssatzes betroffen. Für jene Versicherten ist eine solidarisch finanzierte Kompensation vorgesehen, damit ihr Rentenniveau auf dem heutigen Stand bleibt.
Nein. Für die heutigen EL-Bezügerinnen und -Bezüger ändert sich nichts, denn die Reform betrifft nur Neurentnerinnen und Neurentner ab 2018. Für sie gilt: Die meisten Ergänzungsleistungen werden an Personen ausbezahlt, die in einem Heim leben, um die dadurch anfallenden Kosten zu decken. Solche Personen haben auch mit der Reform Anspruch auf EL. Es gibt eine sehr kleine Gruppe von Personen, die nach heutigem Recht einen Anspruch auf EL hätten, nach neuem jedoch nicht. Dennoch: Eine höhere Rente ist die sicherere Altersvorsorge. Denn im Gegensatz zur Ergänzungsleistung, welche bedarfsabhängig ist, ist die Rente ein garantiertes Recht. Hinzu kommt, dass die Ergänzungsleistungen momentan im Parlament unter grossem Druck der Bürgerlichen stehen, was eine Stärkung der AHV umso wichtiger macht.
In einem ersten Schritt wird die Mehrwertsteuer nicht erhöht, sondern ein Teil der heutigen Einnahmen wird von der IV zur AHV umgelenkt. Der AHV fliesst damit rund 1 Milliarde zusätzliche Mittel zu. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 8,0 auf 8,3 Prozent erfolgt 2021 und dient der längerfristigen Sicherung der AHV-Finanzen. Jeder Franken, der von der Mehrwertsteuer in die AHV fliesst, bringt eine Umverteilung von oben nach unten mit sich. Diese ergibt sich, weil die Reicheren insgesamt mehr Mehrwertsteuer zahlen als die Ärmeren und so von der Erhöhung stärker betroffen sind. Für lebensnotwendige Güter wie etwa Lebensmittel gilt ausserdem weiterhin ein reduzierter Mehrwertsteuer-Satz.
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