Falsches wird auch bei Wiederholung nicht wahr
Ist man beim „K-Tipp“ einfach schlecht informiert, oder betreibt man eine unfaire Kampagne gegen die Rentenreform?
Jedenfalls wird das KonsumentInnenmagazin nicht müde, Unwahrheiten über die Altersvorsorge 2020 zu verbreiten. Zudem streut der „K-Tipp“ seinen Leserinnen und Lesern in Sachen künftiger Pensionskassenrenten Sand in die Augen. Dass es auch anders ginge, beweist der „Beobachter“, der sachlich über die Rentenreform berichtet. Nachstehend die wichtigsten Falschinformationen der aktuellen „K-Tipp“-Ausgabe:
- Die Mehrwertsteuer steigt nicht um 0,6, sondern erst 2021 um 0,3 Prozentpunkte auf 8,3%. Als Konsumentenschutz-Blatt müsste der „K-Tipp“ wissen, dass bei einem Nein zur Altersvorsorge 2020 die MWSt zwar um 0,3 Punkte gesenkt werden müsste, aber die Preise für Güter des täglichen Bedarfs kaum fallen würden.
- Die Pensionskassenrenten werden nicht um 12% sinken. Denn anders als bei der Rentenklau-Abstimmung werden die Einbussen wegen der Senkung des Mindestumwandlungssatz kompensiert. Zudem profitieren die Versicherten der obligatorischen beruflichen Vorsorge während 20 Jahren von eine Besitzstandgarantie: solidarisch finanziert über alle Versicherten der 2. Säule.
- Die Beiträge an die Pensionskassen werden nicht flächendeckend um 1% erhöht. Dies gilt einzig in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Über 80% der Versicherten haben eine überobligatorische berufliche Vorsorge und sparen in ihrer Pensionskasse weit mehr an, als sie obligatorisch müssten.
- Ehepaare werden bis zu 2712 Franken mehr AHV Rente pro Jahr erhalten und nicht bloss Fr. 1356 wie der „K-Tipp“ schreibt. Denn beide profitieren vom Zuschlag auf die Einzelrente von je 840 Franken. Zusätzlich wird der Plafonds der Ehepaarrente erhöht.
- Der AHV-Zuschlag von 840 Franken jährlich wird gleich wie die Rente automatisch der Teuerung und Lohnentwicklung angepasst. Er ist nicht fix, wie im „K-Tipp“ behauptet.
Besonders perfid ist, dass der „K-Tipp“ der Leserschaft weismacht, dass in Sachen Pensionskassen-Renten alles in Butter sei: Als ob die Pensionskassen bei einem Nein am 24. September den Mindestumwandlungssatz von 6,8% anwenden würden … Dabei unterschlägt der „K-Tipp“, dass schon heute die überwiegende Mehrheit der Pensionskassen einen Umwandlungssatz von unter 6% anwendet. Der durchschnittliche Umwandlungssatz über alle rund 1700 Pensionskassen beträgt 5,63%. Und die Tendenz zeigt leider weiterhin gegen unten.
Umso nötiger sind daher die Verbesserungen in der AHV, wie sie die Rentenreform Altersvorsorge 2020 bringt. Darum empfehlen alle nationalen Gewerkschaften und Arbeitnehmendenorganisationen der Schweiz ein doppeltes Ja am 24. September.
Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin SGB, zuständig für das Dossier Altersvorsorge